
Kurznamen nach DIN EN 10027-1
Die Norm EN 10027-1 legt ein System fest, das zur kurzgefassten Identifizierung von Stählen dient. Kurznamen für nichtrostende Stähle bestehen immer aus einer Folge von Hauptsymbolen, denen bei Bedarf Zusatzsymbole für den Stahl oder für Stahlerzeugnisse angehängt werden können.

Hauptsymbole
Die Kurznamen von nichtrostenden Stählen beginnen immer mit einem X, sofern es sich nicht um nichtrostenden Stahlguss oder pulvermetallurgisch hergestellte nichtrostende Stähle handelt. Das X besagt, dass der Massenanteil mindestens eines Legierungselements einer Stahlsorte größer oder gleich 5 % ist. Bei den nichtrostenden Stählen trifft das immer zu, das sie per Definition mindestens 10,5 % Chrom enthalten müssen (s.a. DIN EN 10020). Es gibt aber auch viele andere Stahlsorten, die mit einem X im Namen beginnen und die nicht den nichtrostenden Stählen zugeordnet werden.
Dem X im Kurznamen folgt an zweiter Stelle eine Zahl. Diese beschreibt den in der jeweiligen Sorte enthaltenen und mit Hundert multiplizierten mittleren Massenanteil an Kohlenstoff. Eine 3 steht z.B. für einen mittleren Kohlenstoffgehalt von 0,03 % (0,03 x 100 = 3) oder eine 90 für einen Gehalt von 0,90 % Kohlenstoff im Mittel.
Im weiteren Verlauf folgen die chemischen Symbole der Legierungselemente, die den Stahl charakterisieren (Hauptlegierungselemente). Immer dabei ist das Chrom (Cr), aber nicht selten auch Nickel (Ni) und Molybdän (Mo). Die Kurzzeichen der Hauptlegierungselemente werden ohne Abstand, sortiert nach abnehmendem Wert des mittleren prozentualen Gehalts, aneinandergereiht. Bei gleichen Gehalten wird nach dem Alphabet sortiert.
In derselben Reihenfolge wie die chemischen Symbole werden anschließend die mittleren, auf die nächste ganze Zahl gerundeten prozentualen Gehalte dieser Hauptlegierungselemente aufgereiht. Diese Zahlen werden durch Bindestriche voneinander getrennt.
Im Fall von nichtrostendem Stahlguss wird dem Kurznamen noch ein G vorangestellt, z.B. GX5CrNi 19-10.
Wenn es für Werkzeugstähle erforderlich ist, wird bei pulvermetallurgisch hergestellten Stählen ein PM vor das X gestellt.
Kurznamen nach den Regeln der DIN EN 10027-1 dürfen auch für nicht genormte Stähle angewandt werden. Vergeben werden sie von einem Komitee, das wiederum Teil des ECISS (Europäisches Komitee für die Eisen und Stahlnormung) ist.
Jeder Kurzname darf nur einem einzigen Stahl zugeordnet sein und es darf nur ein einziger Kurzname je Stahl festgelegt werden.
Zusatzsymbole
Über Zusatzsymbole können Informationen zu Elementen, die einen Stahl charakterisieren und deren Gehalt im Bereich zwischen 0,1 % und 1,0 % liegt, dem Kurznamen hinzugefügt werden. Das Zusatzsymbol besteht aus dem chemischen Symbol des Elements, gefolgt von einer Zahl, die das zehnfache des mittleren Gehalts repräsentiert und wird dem Kurznamen, getrennt durch einen Bindestrich, angehängt.
Weitere Zusatzsymbole können solche für besondere Anforderungen an Stahlerzeugnisse oder für den Behandlungszustand von Stahlerzeugnissen sein. Sie werden mit einem Pluszeichen von den vorhergehenden getrennt.
Beispiele für Kurznamen nach DIN EN 10027-1
