abZs und ETAs
Für Bauprodukte, die bauaufsichtlich relevant sind, für die es aber keine Technischen Baubestimmungen und auch keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt oder die von vorhandenen Technischen Baubestimmungen wesentlich abweichen, ist vom Hersteller ein Verwendbarkeitsnachweis zu führen.
In Deutschland haben Hersteller von Bauprodukten die Wahl zwischen der nationalen "Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung" (abZ) und dem europäischen Weg über die "Europäische technische Bewertung" (ETA). Vorteil gegenüber der nationalen Zulassung ist die größere Reichweite der ETA. Allerdings ist bei ETAs immer ein Abgleich zwischen der ausgewiesenen Leistung und den nationalen Bauwerksanforderungen notwendig.
Eine abZ wird in der Regel für fünf Jahre erteilt und kann danach auf Antrag um jeweils weitere fünf Jahre verlängert werden (mehrfach). ETAs sind zeitlich unbegrenzt gültig. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) empfiehlt jedoch eine regelmäßige technische Überprüfung der ETA und ggf. eine Anpassung an den Stand der Technik.
Für alle Bundesländer werden abZs und ETAs durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt. Sie stellen eine Beurteilung der Verwendbarkeit bzw. Anwendbarkeit des Zulassungsgegenstandes im Hinblick auf die bauaufsichtlichen Anforderungen dar.
Alle Zulassungen (abZs und ETAs) des DIBt sind aufzufinden über die Suchfunktion des DIBT und zu beziehen beim:
Deutsches Institut für Bautechnik, Kolonnenstr. 30 B, 10829 Berlin
Tel: (0 30) 7 87 30-0, E-Mail: dibt@dibt.de, www.dibt.de
Die Informationsstelle Edelstahl Rostfrei ist Inhaberin der abZ:
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-30.3-6 vom 20. April 2022
"Erzeugnisse, Verbindungsmittel und Bauteile aus nichtrostenden Stählen".
Als Druckschrift kann die abZ-30.3-6 unter der Bestellnummer SD 862 in Einzelexemplaren kostenfrei angefordert oder als pdf-Dokument heruntergeladen werden. In englischer Sprache ist die Zulassung nur als Sonderdruck 862e im pdf-Format verfügbar, siehe grau-hinterlegte Felder.