Brandschutztüren
Edelstahl Rostfrei erfüllt neben den geforderten technischen Eigenschaften für Brandschutztüren auch alle Hygienevorgaben z.B. in der Lebensmittelindustrie.
Feuerschutzabschlüsse bzw. Brandschutzabschlüsse sind nach DIN4102 Teil 5 u.a. selbstschließende Türen und Tore, die dazu bestimmt sind, im eingebauten Zustand den Durchtritt eines Feuers durch Öffnungen zu verhindern. Sie müssen mit all ihren Beschlags- und Zubehörteilen dauerhaft funktionstüchtig sein. Darüber hinaus müssen alle zur Verwendung vorgesehenen Teile einer Brandschutztür ihre Eignung nachgewiesen haben (Ü-Zeichen, CE-Zeichen oder Allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis).
Nach EN 1634-1 bzw. DIN 4102-5 geprüfte und zugelassene Brandschutztüren aus Edelstahl Rostfrei sind in verschiedensten Ausführungen erhältlich. Je nach Einsatzzweck sind großflächige Schiebetüren, Doppel- und Einfachdrehtüren oder Türen mit Brandschutzverglasung möglich.
Brandschutztüren sind mittlerweile weit mehr als reine Funktionstüren. Durch geeignete hochwertige Abschlüsse und Beschläge, eine Vielzahl von Oberflächen sowie raffinierte Einbaudetails werden die Modelle auch ästhetischen und repräsentativen Ansprüchen gerecht.