Treppen und Geländer in Edelstahl Rostfrei
Handläufe, Geländer und Treppen aus Edelstahl Rostfrei haben sich bei Wohn-, Zweck- und Repräsentationsbauten gleichermaßen durchgesetzt.
Treppen verbinden die Ebenen eines Gebäudes und helfen Höhenunterschiede zu überwinden, Geländer dienen der Absturzsicherung. Neben diesen rein funktionellen Aspekten leistet die Gestaltung von Treppen- und Geländeranlagen einen entscheidenden Beitrag zum Erscheinungsbild eines Gebäudes.
Die wichtigsten Entwurfsparameter wie Steigungsverhältnis, Laufbreite oder Durchgangshöhe sind in der DIN 18065 festgelegt. Maßgebend für die Ausführung sind jedoch die Bauordnungen der Länder. In den einzelnen Landesbauordnungen wird der vorbeugende Brandschutz geregelt und somit auch die Ausführung und die Anforderungen an die Brandsicherheit von Treppen als Bestandteil von Fluchtwegen beschrieben.
Da Innentreppen nicht der Witterung ausgesetzt sind, spielt der Korrosionsschutz in der Regel eine untergeordnete Rolle. Die am häufigsten eingesetzte Sorte ist demnach Werkstoff Nr.1.4301 (gem. DIN EN 10088). Ausnahmen, die höherwertige Stähle erfordern, bilden z. B. aufgrund der hohen Chlorkonzentration Treppen in Hallenbädern.
Die für den Bau von Treppenanlagen erforderlichen Bleche, Profile, Rohre und Stäbe werden vorwiegend in den werkseitigen Standardausführungen 2B und 2R geliefert. Entscheidend für die Art der Oberflächenausführung ist neben den Gestaltungswünschen des Auftraggebers der Einsatzort und -zweck.